Installation von Abfallbehältern, die fast alle abgebaut wurden. Es ist offenkundig, dass in Mönchengladbach die bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten für Kotbeutel oder auch für anderen Abfall völlig unzureichend sind.
Die Schaffung einer Ordnungsgeldtabelle bei der Stadt Mönchengladbach, damit für die Hundehalter die Festlegung von Ordnungsgeldern transparent wird (siehe auch OLG Düsseldorf).
Beschaffung von Beispielen aus anderen Kommunen, die bereits positive Ansätze für Hundehalter haben.
Ermutigend scheint die Tatsache zu sein, dass in anderen Kommunen ebenfalls Interessengruppen für eine Verbesserung der Situation der Hundehalter tätig sind. Hier ist eine engere Zusammenarbeit geplant, um möglichst eine Angleichung der Ziele zu erarbeiten.
Die im Landeshundegesetz verankerte allgemeine Anleinpflicht für alle Hunde wird im Übrigen stets angeführt, wenn es um Möglichkeiten des Auslaufs für Hunde geht. Die Kommunen sind derzeit verpflichtet, dem Landeshundegesetz entsprechende Verordnungen zu erlassen und durchzusetzen. Hier wird eine Lockerung der Anleinpflicht für alle Hunde erst mit einer entsprechenden Änderung des Landeshundegesetzes machbar werden.
Die Straßen- und Anlagenverordnung der Stadt MG ist zu überprüfen, inwieweit sie mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Die gleiche Verordnung, insbesondere §6, ist zu schwammig, eine genauere Definition der einzelnen Begriffe ist notwendig.
§3, das Verunreinigungsgebot, muss im Rahmen des Gleichheitsgrundsatzes für alle Bewohner gelten. Hier gibt es ausreichend Betätigung für den kommunalen Ordnungsdienst.
Bei jedem der Arbeitsschritte ist auch daran zu denken, das Image von Hund und Hundehalter in der Öffentlichkeit zu verbessern. Es werden z.B. Maßnahmen geprüft, um in Kindergärten und Schulen das Verhalten von Kindern und Jugendlichen gegenüber Hunden und auch anderen Lebewesen risikofrei zu gestalten.